Verhalten im Schadensfall
Grundsätzlich sehr wichtig ist die Beweissicherung. Das kann das Anfertigen von Fotos bzw. Aufnehmen der Daten von Zeugen sowie das Ausfüllen eines Unfallberichtes sein.
Bei größeren Schäden sowie zwingend erforderlich bei Personenschäden sollte bzw. muss die Polizei gerufen werden.
Bei Kaskoschäden zB Parkschaden, Wildschaden muss eine unverzügliche Meldung bei der zuständigen Polizeidienststelle erfolgen.
Wichtiger Hinweis: Laut Österreichischem Schadenersatzrecht muss der Geschädigte den Schaden beweisen!